Rechtsprechung
LG Aachen, 16.11.2007 - 9 O 315/07 |
Verfahrensgang
- LG Aachen, 16.11.2007 - 9 O 315/07
- OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07
Anforderungen an die Aufklärung über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers …
Die Berufung des Klägers gegen das am 16. November 2007 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 315/07 - wird zurückgewiesen.Nachdem der Kläger in der mündlichen Verhandlung vom 06.05.2008 beantragt hat, unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Aachen vom 16.11.2007 - 9 O 315/07 - die Beklagte zu verurteilen, an ihn 24.943,37 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2006 sowie weitere 1.093,37 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.08.2007 zu zahlen, hat er die Berufung durch anwaltlichen Schriftsatz vom 30.05.2008 in Höhe des zehnprozentigen Kaskoselbstbeteiligungsbetrages von 2.400 EUR zurückgenommen.
unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Aachen vom 16.11.2007 - 9 O 315/07 - die Beklagte zu verurteilen, an ihn 21.600,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2006 sowie weitere 1.023,16 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit, also seit dem 03.08.2007, zu zahlen, hilfsweise insoweit Freistellung.